Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Norderneyer Urlaubsservice vermittelt als Reservierungsfirma Ferienwohnungen. Vertragliche Beziehungen enstehen direkt zwischen dem Eigentümer/Vermieter und dem Gast. Der Norderneyer Urlaubsservice ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB.

1. Abschuss des Beherbergungsvertrages, Stellung des Norderneyer Vermietservices
Mit der Unterbreitung eines individuellen Angebots bietet der Eigentümer/Vermieter, vertreten durch den Norderneyer Urlaubsservice, dem Gast den Abschluss eines Beherbergungs-/Mietvertrages verbindlich an. Der Beherbergungs-/Mietvertrag kommt durch die fristgerechte Annahme, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, sowie durch Zahlung der Anzahlung zustande. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.

2. Buchungs- Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf den gesamten Mietpreis bestehen. Von dieser Verpflichtung werden Sie frei, wenn und soweit wir die Ferienwohnung zu den gleichen Konditionen anderweitig vergeben können oder Sie Ersatzmieter stellen. Bei Vorliegen besonderer Gründe in der Person der Ersatzmieter darf der Vermieter die Vermietung ablehnen. Gelingt die anderweitige Vermietung nicht, erstatten wir die ersparten Aufwendungen. Diese sind nach unseren Erfahrungen 10% des Mietpreises.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen nicht an den Vermieter sondern an den Norderneyer Urlaubsservice schriftlich zu richten.

3. Leistungsumfang des Mietpreises
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkostenkosten der Ferienwohnung ein. Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Bei Überbelegung über die maximal angegebene Personenzahl sind Sie verpflichtet, einen entsprechend höheren Mietpreis zu zahlen. Weist die Ferienwohnung nach Abreise des Mieters eine erhebliche Verschmutzung auf, so sind die Mehrkosten für die Reinigung vom Mieter zu tragen.

4. An- und Abreisezeiten
Die Anreise findet zwischen 16 – 19 Uhr statt. Am Abreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung bis 10 Uhr zur Verfügung. Wird sie länger genutzt, wird Ihnen eine weitere Übernachtung in Rechnung gestellt. Kann die Wohnung deshalb nicht rechtzeitig an die nächsten Mieter übergeben werden, ist der Vermieter/Eigentümer berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Der Mieter hat die Unterkunft in einem aufgeräumten, ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Dies bedeutet, daß sich nach Abreise kein Müll in der Wohnung befindet (Mülltrennung und Entsorgung in den Mülltonnen des Hauses bzw. Glascontainern), daß das benutzte Geschirr gespült wurde und daß die Betten abgezogen wurden. Elektronische Geräte sind auszuschalten, Heizkörper auszustellen und die Fenster sind zu schließen.
5. Bezahlung
Nach der Buchung wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises innerhalb einer Woche fällig. Der Restbetrag, einschließlich aller Zusatzkosten ist spätestens 10 Tage vor Ihrer Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Mietpreis sofort zu zahlen. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, kann die Ferienwohnung anderweitig vergeben werden. Ohne vollständige Zahlung kann der Zutritt zur Ferienwohnung verweigert werden.

6. Haftung des Norderneyer Urlaubsservice
Der Norderneyer Vermietservice haftet ausschließlich für eigene Fehler bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel bei der Erbringung der Leistung haftet ausschließlich der Vermieter/Eigentümer.

7. Pflichten des Gastes
Als Gast haben Sie die Ferienwohnung und das gesamte Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch das ordnungsgemäße Lüften, Heizen und Reinigen während der Mietzeit. Sie sind verpflichtet, alle durch Sie entstandenen Schäden anzuzeigen und zu ersetzen.
Das Rauchen und die Haltung von Haustieren ist nur in Ferienwohnungen gestattet, deren Beschreibung dies ausdrücklich zu läßt. Außerdem sind die Ruhezeiten gemäß Hausordnung zu beachten. Beim Verlassen der Wohnung sind die Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte einschließlich Beleuchtung abzuschalten.

8. Haftung des Gastes
Der Gast haftet gegenüber dem Eigentümer/Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und -umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/Besucher schuldhaft verursacht wurden, sowie für Abnutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Diebstahl, Sachbeschädigung Feuer und Wasser an Ihrem Eigentum. Als Eltern haften Sie außerdem innerhalb des Hauses und des Grundstückes für Ihre Kinder.
Der Gast hat jeden in/an der Ferienwohnung, dem Inventar festgestellten Schaden unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter oder dem Norderneyer Urlaubsservice anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast gegenüber dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, daß keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB).
Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Anprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter/Eigentümer, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.
Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung, gegen den Beherberungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Wohnung oder eine nicht genehmigte Unterbringung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietpreises laut Vertrag verlangen.

9. Reklamation
Reklamationen sind vom Gast unverzüglich an den Vermieter/Eigentümer, vertreten durch den Norderneyer Urlaubsservice auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Norden.
 

   

AGBs - Impressum - webdesign 2008 by nordsee-maus.de