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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Norderneyer Urlaubsservice vermittelt als
Reservierungsfirma Ferienwohnungen. Vertragliche Beziehungen
enstehen direkt zwischen dem Eigentümer/Vermieter und dem Gast. Der
Norderneyer Urlaubsservice ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der
§§ 651 a ff. BGB.
1. Abschuss des Beherbergungsvertrages, Stellung des Norderneyer
Vermietservices
Mit der Unterbreitung eines individuellen Angebots bietet der
Eigentümer/Vermieter, vertreten durch den Norderneyer
Urlaubsservice, dem Gast den Abschluss eines
Beherbergungs-/Mietvertrages verbindlich an. Der
Beherbergungs-/Mietvertrag kommt durch die fristgerechte Annahme,
die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen
kann, sowie durch Zahlung der Anzahlung zustande. Die Buchung
erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit
aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der
Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für
seine eigenen mit ein.
2. Buchungs- Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf den
gesamten Mietpreis bestehen. Von dieser Verpflichtung werden Sie
frei, wenn und soweit wir die Ferienwohnung zu den gleichen
Konditionen anderweitig vergeben können oder Sie Ersatzmieter
stellen. Bei Vorliegen besonderer Gründe in der Person der
Ersatzmieter darf der Vermieter die Vermietung ablehnen. Gelingt die
anderweitige Vermietung nicht, erstatten wir die ersparten
Aufwendungen. Diese sind nach unseren Erfahrungen 10% des
Mietpreises.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen nicht an
den Vermieter sondern an den Norderneyer Urlaubsservice schriftlich
zu richten.
3. Leistungsumfang des Mietpreises
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und
schließen alle Nebenkostenkosten der Ferienwohnung ein. Die
Ferienwohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung
angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Bei Überbelegung über die
maximal angegebene Personenzahl sind Sie verpflichtet, einen
entsprechend höheren Mietpreis zu zahlen. Weist die Ferienwohnung
nach Abreise des Mieters eine erhebliche Verschmutzung auf, so sind
die Mehrkosten für die Reinigung vom Mieter zu tragen.
4. An- und Abreisezeiten
Die Anreise findet zwischen 16 – 19 Uhr statt. Am Abreisetag steht
Ihnen die Ferienwohnung bis 10 Uhr zur Verfügung. Wird sie länger
genutzt, wird Ihnen eine weitere Übernachtung in Rechnung gestellt.
Kann die Wohnung deshalb nicht rechtzeitig an die nächsten Mieter
übergeben werden, ist der Vermieter/Eigentümer berechtigt,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Der Mieter hat die Unterkunft in einem aufgeräumten, ordentlichen
Zustand zu hinterlassen. Dies bedeutet, daß sich nach Abreise kein
Müll in der Wohnung befindet (Mülltrennung und Entsorgung in den
Mülltonnen des Hauses bzw. Glascontainern), daß das benutzte
Geschirr gespült wurde und daß die Betten abgezogen wurden.
Elektronische Geräte sind auszuschalten, Heizkörper auszustellen und
die Fenster sind zu schließen.
5. Bezahlung
Nach der Buchung wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises
innerhalb einer Woche fällig. Der Restbetrag, einschließlich aller
Zusatzkosten ist spätestens 10 Tage vor Ihrer Anreise zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Mietpreis sofort zu
zahlen. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, kann die
Ferienwohnung anderweitig vergeben werden. Ohne vollständige Zahlung
kann der Zutritt zur Ferienwohnung verweigert werden.
6. Haftung des Norderneyer Urlaubsservice
Der Norderneyer Vermietservice haftet ausschließlich für eigene
Fehler bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten
Leistung selbst und eventuelle Mängel bei der Erbringung der
Leistung haftet ausschließlich der Vermieter/Eigentümer.
7. Pflichten des Gastes
Als Gast haben Sie die Ferienwohnung und das gesamte Inventar
schonend und pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch das
ordnungsgemäße Lüften, Heizen und Reinigen während der Mietzeit. Sie
sind verpflichtet, alle durch Sie entstandenen Schäden anzuzeigen
und zu ersetzen.
Das Rauchen und die Haltung von Haustieren ist nur in
Ferienwohnungen gestattet, deren Beschreibung dies ausdrücklich zu
läßt. Außerdem sind die Ruhezeiten gemäß Hausordnung zu beachten.
Beim Verlassen der Wohnung sind die Fenster, Außentüren und
Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte einschließlich
Beleuchtung abzuschalten.
8. Haftung des Gastes
Der Gast haftet gegenüber dem Eigentümer/Vermieter für alle Schäden,
welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den
vereinbarten Nutzungszweck und -umfang hinaus entstehen. Ferner
haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder
einen Mitbewohner/Besucher schuldhaft verursacht wurden, sowie für
Abnutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende
Benutzung entstehen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Diebstahl,
Sachbeschädigung Feuer und Wasser an Ihrem Eigentum. Als Eltern
haften Sie außerdem innerhalb des Hauses und des Grundstückes für
Ihre Kinder.
Der Gast hat jeden in/an der Ferienwohnung, dem Inventar
festgestellten Schaden unverzüglich dem Eigentümer/Vermieter oder
dem Norderneyer Urlaubsservice anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet
der Gast gegenüber dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus
entsteht, daß keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB).
Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratversicherung
abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt
er hiermit seine entsprechenden Anprüche gegenüber dem Versicherer
ab und ermächtigt zugleich den Vermieter/Eigentümer, diese Ansprüche
gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den
Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann
vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.
Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die
Hausordnung, gegen den Beherberungsvertrag, eine veränderte Nutzung
der Wohnung oder eine nicht genehmigte Unterbringung fremder
Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Vertrag fristlos
kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietpreises laut
Vertrag verlangen.
9. Reklamation
Reklamationen sind vom Gast unverzüglich an den
Vermieter/Eigentümer, vertreten durch den Norderneyer Urlaubsservice
auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf
Wandlung oder Minderung verwirkt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Regelung
gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung.
Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der
Gerichtsstand ist Norden.
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